Ammerländer Winterdienst
Sind Sie selbst nicht in der Lage oder haben Sie keine Zeit den in den Landkreisen Ammerland, Oldenburg und Stadt Oldenburg geregelten Winterdienstpflichten nachzukommen?
Grundstückseigentümer sind verantwortlich für den Winterdienst auf den an das Grundstück anliegenden:
- Gehwegen (Bürgersteigen)
- Radwegen
- Begehbaren Seitenstreifen in Straßen, auf denen es keine Gehwege gibt
- Fußgängerüberwegen
Nehmen Sie kontakt mit uns auf! Wir unterbreiten Ihnen ein Angebot.
Wir erledigen für Sie die Räumung und Streuung von:
- Gehwegen
- Haus- und Grundstückseinfahrten
- Parkplätzen usw.
Gerne bieten wir Ihnen auch Baumrückschnitt- und Baumfällarbeiten mit an. Mehr erfahren!